| Was ist das Datenschutz-Gütesiegel?
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Das Datenschutz-Gütesiegel (siehe Abbildung
rechts) wird vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein (http://www.datenschutzzentrum.de/) bundesweit für
informationstechnische Produkte, die für den Einsatz in der
Verwaltung geeignet sind, vergeben. Ausgezeichnet werden IT-Produkte,
denen ein Gutachten bescheinigt, dass sie den strengen Anforderungen
des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes
genügen. |
 (Gütesiegel)
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Wem nützt das Datenschutz-Gütesiegel aus
Schleswig-Holstein?
Zum einen den Bürgerinnen und Bürgern, weil
sie sich für Produkte entscheiden können, die datenschutzrechltich einwandfrei
sind. Verwenden Behörden und Firmen Produkte mit Gütesiegel, dann können ihnen
ihre Kunden vertrauen.
Zum anderen den Unternehmen, denn sie
können mit der Auszeichnung für datenschutzkonforme Produkte auf dem Markt
werben und somit Wettbewerbsvorteile durch Datenschutz nutzen.
Das Gütesiegel dient auch der Verbesserung des
Datenschutzes, da hierdurch auch ein echter Anreiz für die Entwicklung und
den Einsatz datenschutzgerechter IT-Produkten gegeben wird. Dies ist wiederum
eine Grundvoraussetzung für die Verwirklichung von „Datenschutz durch Technik“.
Darüberhinaus führt das Datenschutz-Gütesiegel zu
einer Vereinfachung der Datenschutzkontrolle durch Aufsichtsbehörden
und Datenschutzbeauftragte. Diese müssen sich nicht mehr abstrakt mit der
Datenschutzkonformität der mit Gütesiegel ausgezeichneternIT-Produkte
beschäftigen, sondern können sich auf die jeweilige Anwendung und das konkrete
Umfeld konzentrieren. Auch gesetzlich vorgeschriebene Vorabkontrollen
werden einfacher.
Wie erhält eine Firma das Datenschutzgütesiegel
für ihr IT-Produkt?
Das Verfahren ist freiwillig und wird auf
Initiative der Hersteller- oder Vertriebsfirma begonnen. Die Firma beauftragt
Sachverständige ihrer Wahl aus dem Register des Datenschutzzentrum mit der
Begutachtung ihres Produkts. Bei der Begutachtung wird eine rechtliche und eine
sicherheitstechnische Prüfung des Produkts durchgeführt. Wird ein Gutachter
beauftragt, der wie Diplom-Informatiker
Werner Hülsmann der Firma IT-SEC-Consult.de für die Bereiche Recht und
Technik anerkannt ist, so reduziert sich der Aufwand für das Gutachten
entsprechend, da nur eine einmalige Einarbeitung in die Produktunterlagen
erforderlich ist.
Bei der Prüfung werden die Vereinbarkeit des
Produkts mit den rechtlichen Vorschriften zum Datenschutz und zur
Datensicherheit. Dabei wird besonderer Wert auf das Gebot der Datenvermeidung
und Datensparsamkeit gelegt. Zusammen mit dem schriftlichen Gutachten reicht der
Hersteller den Antrag auf Zertifierzierung beim Datenschutzzentrum ein.
Dort wird das Gutachten auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft und –
wenn keine Mängel aufgetreten sind – das Gütesiegel für zunächst zwei Jahre
erteilt.
Weitere Informationen
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