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Die wichtigsten datenschutzrechtlichen Neuerungen im neuen Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (gültig ab 01. Juli 2004):

  • Das Fernmeldegeheimnis ist nun in § 88 (bisher 85) geregelt.
  • Die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) wurde in das TKG eingegliedert
  • TK-Datenschutz wird nun in den §§ 91 – 107 TKG geregelt
  • Verwendung von Bestandsdaten zur Beratung, Werbung für eigene Angebote und zur Marktforschung (*)
  • Vollständige Speicherung der Verkehrsdaten (früher Verbindungsdaten genannt) als Regelfall (*)
  • Beschränkte Zulässigkeit der Inverssuche (*)
  • Verwendung der Standortdaten für ortsabhängige Dienste (*)

Zu den mit (*) gekennzeichneten Punkten finden Sie weitere Informationen in den Vortragsfolien (als PDF-Datei).

 

Den Text der datenschutzrechtlichen Regelungen (§§ 88 - 107) finden Sie im Auszug aus dem TKG2004 (als PDF-Datei)

 

 


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© Werner Hülsmann 2004 - Sie sind hier: Startseite Datenschutzconsulting.info-Informationen-Datenschutz-Was ist neu im TKG?

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