| BDSG 2010
Der Bundestag hat 2009 wesentliche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes
und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Die Änderungen, die zum Teil schon 2009 in Kraft getreten sind, zum Teil aber
erst 2010 in Kraft treten, betreffen insbesondere
- Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten (§4f BDSG)
- Verschärfungen der Anforderungen an die Datenverarbeitung im
Auftrag (§ 11 BDSG) zum 01.09.2009. Die nicht richtige oder
vollständige Beauftragung ist ab diesem Datum bußgeldbewehrt!
- Änderungen im Adresshandel und Direktmarketing (§§ 28, 29 BDSG)
- Konkrete Regelungen für Auskunfteien und für das Scoring
- Einführung einer Informationspflicht bei Datenschutzverstößen und -pannen
(§ 42 a BDS)
- Erhöhung der Bußgelder (§ 43 BDSG)
Die Änderungen im UWG betreffen insbesondere
- Änderungen im Telefonmarketing
Den aktuellen Gesetzestext mit den eingearbeiteten Änderungen finden
Sie hier: BDSG-2009 als PDF-Datei:
BDSG-2009-07-03-A4.pdf
Ein Seminar zum BDSG
2009 finden Sie hier: http://www.datenschutzwissen.de/_sgg/m1m2_1.htm
Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2009
Hier finden Sie einen Auszug (§§ 88 - 115) des TKG mit den 2009
beschlossenen Änderungen als PDF-Datei: TKG-2009-07-03-A4-Auszug.pdf
Hierin sind insbesondere die Verschärfungen in der Telefonwerbung aber auch
andere Änderungen enthalten.
direkter Link zu dieser
Seite: http://www.bdsg-2009.de
© Werner Hülsmann 2004 - Sie sind hier: Startseite Datenschutzconsulting-Informationen-Datenschutz-BDSG 2010
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