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BDSG 2010

 

Der Bundestag hat 2009 wesentliche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen.

 

Die Änderungen, die zum Teil schon 2009 in Kraft getreten sind, zum Teil aber erst 2010 in Kraft treten, betreffen insbesondere

  • Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten (§4f BDSG)
  • Verschärfungen der Anforderungen an die Datenverarbeitung im Auftrag (§ 11 BDSG) zum 01.09.2009. Die nicht richtige oder vollständige Beauftragung ist ab diesem Datum bußgeldbewehrt!
  • Änderungen im Adresshandel und Direktmarketing (§§ 28, 29 BDSG)
  • Konkrete Regelungen für Auskunfteien und für das Scoring
  • Einführung einer Informationspflicht bei Datenschutzverstößen und -pannen (§ 42 a BDS)
  • Erhöhung der Bußgelder (§ 43 BDSG)

 

Die Änderungen im UWG betreffen insbesondere

  • Änderungen im Telefonmarketing

Den aktuellen Gesetzestext mit den eingearbeiteten Änderungen finden Sie hier: BDSG-2009 als PDF-Datei: BDSG-2009-07-03-A4.pdf

 

Ein Seminar zum BDSG 2009 finden Sie hier: http://www.datenschutzwissen.de/_sgg/m1m2_1.htm

 

 


 

Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2009

 

Hier finden Sie einen Auszug (§§ 88 - 115) des TKG mit den 2009 beschlossenen Änderungen als PDF-Datei: TKG-2009-07-03-A4-Auszug.pdf

 

Hierin sind insbesondere die Verschärfungen in der Telefonwerbung aber auch andere Änderungen enthalten.

 


 

direkter Link zu dieser Seite: http://www.bdsg-2009.de

 


 


© Werner Hülsmann 2004 - Sie sind hier: Startseite Datenschutzconsulting-Informationen-Datenschutz-BDSG 2010

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