- Externer Datenschutzbeauftragter
- Gemäß Bundesdatenschutzgesetz kann mit der Aufgabe des betrieblichen oder
behördlichen Datenschutzbeauftragten auch eine Person außerhalb der
verantwortlichen Stelle betraut werden. Diese Person wird im allgemeinen als
externe/r Datenschutzbeauftragte/r
bezeichnet
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